AGB - AllgemeineGeschäftsBedingungen
Jedes Turnier wird erst nach vorheriger Absprache & Anmeldung bei den zuständigen Behörden veranstaltet.
Um allen Teilnehmern die gleichen Bedingungen zu ermöglichen, gelten bei allen von „CampusPoker“ veranstalteten Turnieren die gleichen Teilnahme- und Turnierregelungen sowie das gleiche einheitliche Verfahren.
Die Teilnahmegebühr beträgt einmalig 15€.
Jede rechtsfähige Person die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann an den von „CampusPoker“ veranstalteten Turnieren teilnehmen.
Auf Verlangen ist ein amtlich gültiger Personalausweis vorzuzeigen.
Mit der Teilnahme am Turnier erkennt jede/r Teilnehmer/in die nachfolgenden Bedingungen und Regelungen an.
Die offizielle Turniersprache ist Deutsch. Eine Konversation in anderen Sprachen ist sowohl an den Turniertischen als auch in unmittelbarer Nähe verboten.
Der Umtausch von Gutscheinen gegen Bargeld, die Übertragung auf andere Personen, sowie die Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nicht möglich.
Falls ein „betrügerisches Einverständnis“ aufgedeckt wird, behält sich die Turnierleitung das Recht vor die betroffenen Teilnehmer aus dem Spiel zu nehmen.
Definition: "zwei oder mehrere Teilnehmer spielen nach vorheriger Absprache am Turnier zusammen, um sich so einen unfairen Vorteil gegenüber den anderen Teilnehmern/innen zu verschaffen.
Ebenfalls vom Turnier ausgeschlossen werden Teilnehmer/innen oder Zuschauer/innen die das Spiel mit unfairen Mitteln beeinflussen, sowie Teilnehmer/innen, die dabei erwischt wurden, zusätzliche Chips mit an den Tisch gebracht zu haben.
Die Turnierleitung behält sich das Recht vor, einzelne Personen zum Turnier nicht zuzulassen bzw. vom Turnier auszuschließen, dies gilt insbesondere bei übermäßigem Alkoholkonsum oder bei rassistischen Äußerungen.
Die Entscheidungen der CampusPoker Turnierleitung und deren Mitarbeiter sind für alle Teilnehmer bindend.
Gründe für das Nichtzustandekommen des Finales oder vorübergehende Unterbrechung der Ausscheidungsturniere können unter anderem die Änderung der Rechtlage bzgl. öffentlicher Pokerturniere, die Nichterfüllung von Zusagen der Sponsoren, behördliche Einschränkungen oder Verbote sowie die Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Veranstalters sein.